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Statement zur Durchsuchung beim Islamischen Zentrum Hamburg e.V. (IZH) am 16.11.2023

 

IZH zu den Durchsuchungen: Wir sind zuversichtlich, dass sich Anfangsverdacht für ein „Vereinsverbot nicht erhärten lässt“

 

Hamburg, 16.11.2023 – „Das Islamischen Zentrum Hamburg e.V. wurde heute von einem Großaufgebot der Polizei durchsucht. Grundlage der Durchsuchung war der Durchsuchungsbeschluss des Verwaltungsgerichtes Hamburg auf Antrag der Stadt Hamburg (Innensenator) und ein Ermittlungsersuchen des Bundesinnenministeriums.“

„Die Durchsuchung fand im Zusammenhang mit einem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren statt und dem vom Innenministerium geäußerten Verdacht, es könnten vereinsrechtliche Gründe für ein Verbot des Islamischen Zentrum Hamburg e.V. bestehen. Es handelt sich dabei um einen Anfangsverdacht.“

„Das IZH als Verein, sowie die von der Durchsuchung betroffenen Personen kooperieren vollständig mit den Behörden und haben volles Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat. Das IZH zeigt sich zuversichtlich, dass die Ergebnisse der Durchsuchung diesen Anfangsverdacht nicht erhärten können.“

„Das IZH wird bereits seit mehreren Jahren vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg beobachtet. Offenbar hat sich in dieser ganzen Zeit der Verdacht nicht so erhärtet, dass ein Vereinsverbot gerechtfertigt wäre.“

„In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg, musste die Behörde einige in den Verfassungschutzberichten 2018 und 2019 veröffentlichten Behauptungen zurücknehmen, weil sie diese nicht zu belegen waren.“

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