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„Die vermeintlich „neuen“ Erkenntnisse des Verfassungsschutzes sind unsachliche Meinungsäußerung mit unwahrem Tatsachenkern, wie sie auch schon in den letzten Jahren immer wieder im Verfassungsschutzbericht aufgeführt werden“, so der Leiter und Imam des IZHs, Prof. Mohammad Hadi Mofatteh.

„Der Leiter des IZHs in Europa ist die Vertretung der hohen schiitischen Lehrautoritäten (Mardschaʿ-e Taghlid) aus dem Irak und Iran, der von ihnen ernannt wurde – vor der iranischen Revolution durch Ayatollah Boroujerdi, Ayatollah Milani und danach von Ayatollah Khomeini und Ayatollah Khamenei. Er vertritt jedoch nicht nur ausschließlich die Vertretung eines dieser Lehrautoritäten, sondern erhält in der Regel nach seiner Ernennung die Erlaubnis eine große Mehrheit dieser Autoritäten zu vertreten. Der Verfassungsschutz verschweigt in seiner Berichterstattung bewusst, dass in den angesprochenen Dokumenten, auch Schreiben weiterer Lehrautoritäten oder ihrer Vertretung gerichtet an den Leiter des IZHs als ihr Vertreter in Europa vorhanden waren, die er jährlich mehrmals zur Berichterstattung und Konsultation aufsucht. Das ist seit über 60 Jahren immer so gewesen.“, so Mofatteh. Die Bezeichnung „geehrter Vertreter des Obersten Führers“ wird im iranischen Sprachgebrauch nicht differenziert und ist als eine höfliche Ansprache gemeint, ist aber im Zusammenhang mit dem IZH immer nur mit der theologische Instanz verbunden.

„Das IZH ist seit 1960 die theologische Vertretung der hohen schiitischen Lehrautorität und zu keinem Zeitpunkt, weder vor noch nach der Revolution der ‚weisungsgebundener Außenposten des Teheraner Regimes‘, noch Repräsentant eines anderen Staates.  Die Aussage, das IZH sei ein ‚Instrument der iranischen Staatsführung‘, ist daher ebenso unrichtig. Ein Indiz hierfür ist, dass nach der Ernennung von Ayatollah Khamenei als Staatsführer Irans, er für eine Zeit von ca. 5 Jahren keine Vertretung hier im IZH hatte, da er noch nicht den Rang einer schiitischen Lehrautorität inne hatte und somit für das IZH keine Rolle spielte. Politische und weltliche Entscheidungen der iranischen Staatsführung oder andere Länder sind für den Leiter des IZHs nicht maßgeblich. Mit aller Nachdruck weise ich darauf hin, dass das IZH nie staatspolitische Ziele verfolgt hat und auch der sogenannte „Export der islamischen Revolution“ niemals zu den Tätigkeitsfeldern des IZHs gehört hat. Dementsprechend gibt es – unabhängig davon, wie der Verfassungsschutz die Werteordnung des iranischen Staates und seiner Führung bewertet – keine tatsächliche Grundlage für den Vorwurf, der IZH repräsentiere eine Werteordnung, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sei. Ein Primat der Religion gegenüber der Demokratie entspricht nicht dem Verständnis des IZHs und seiner Leitung. Wir praktizieren und fördern Religion vielmehr strikt im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Hier auf Bücher zu verweisen, die in der gesamten Publikation des IZHs unter ein Prozent darstellen und dann auch noch unter unwahren Tatsachenbehauptung, dass das IZH „nach wie vor“ Mitherausgeber eines Buches sei, das zuletzt 2014 gedruckt wurde, zeigen mit welchen „neuen“ Erkenntnissen der Verfassungsschutz eine politische Agenda verfolgt, die das gesellschaftliche Zusammenleben vergiftet. Das IZH war auch zum Zeitpunkt der Herausgabe nie Herausgeber, sondern hat lediglich die Herausgabe unterstützt, um das gegenseitige Verständnis bei unterschiedlichen Sichtweisen zu fördern. Noch merkwürdiger wird es bei einem im Bericht erwähnten Buch von Ali Schariati, dessen Aussage aus dem Gesamtzusammenhang gerissen worden ist. Beide Bücher stellen historische Zeitdokumente dar, die zum Zeitpunkt ihrer Herausgabe keinerlei Beanstandungen zur Folge hatte. Offensichtlich aber können Bundesdeutsche Verfassungsschutzberichte ein und denselben Autor jeweils für verschiedene Zwecke nutzen. So verweist der Badenwürtenbergische Verfassungschutzbericht aus dem Jahr 2003 auf Ali Schariati als Beeinflusser einer gegen den Iran gerichteten Organisation. Über die in diesen Büchern aufgeführten Thesen und Rechtsurteile der Theologen, Wissenschaftler und Geleherten zu schließen, dass das IZH die Scharia als Rechtsordnung für die Bundesrepublik Deutschland anstrebt ist eine böswillige Unterstellung und Verzerrung der Wahrheit die mit dem Verständnis des IZHs seit Anbeginn ihrer Gründung nicht einhergeht. Zudem fordern wir explizit immer wieder zur Einhaltung der Gesetze in Deutschland auf.

„Die Äußerungen des Verfassungsschutzes verletzen die Rechte des IZHs  und inzwischen auch leider weitestgehend die der schiitischen Gläubigen in Deutschland auf „freie Religionsausübung“. Da dieses öffentlichen Äußerungen weder sachlich noch richtig und auch nicht verhältnismäßig sind, und jeglicher versuch des Dialoges mit der zuständigen Behörde für Inneres und Sport, Vertreten durch den Innensenator und dem Verfassungsschutz, zur Klärung dieser tendenziösen Berichterstattung bisher fruchtlos geblieben ist, sieht sich das IZH gezwungen hier rechtliche Schritte einzuleiten. Leider scheint es hier keinen Willen zur Klärung zu geben“, so der Leiter des IZHs. Inwieweit eine derart reißerische „Berichterstattung“ mit Aufforderungen an die Bevölkerungen (Augen Auf Hamburg) und propagandistisch anmutender Fotomontage die Glaubwürdigkeit eines bundesdeutschen Verfassungsschutzes erschüttert, müssen andere beurteilen. „Diese und weitere komplexe aber wichtige Fragen müssen ausführlich erklärt und von verschiedenen Perspektiven durchleuchtet werden. Es braucht faire Debatten und Diskussionen auf Augenhöhe, für die wir nach wie vor zur Verfügung stehen, sofern die Politik, Medien und Gesellschaft hierzu willens sind“, so Mofatteh.

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