Freitagsgebet

Eigenschaften der Gottesfürchtigen (63)

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

اَلْحَمْدُ لِلّهِ بِجَمِیعِ مَحَامِدِه کُلِّهَا عَلَی جَمِیعِ نِعَمِهِ کُلِّهَا… اَلْحَمْدُ لِلّهِ مالِکِ الْمُلْکِ مُجْرِی الْفُلْکِ مُسَخِّرِ الرِّیاحِ فالِقِ الاْصْباحِ دَیّانِ الدّینِ رَبِّ الْعَالَمینَ اَلْحَمْدُ لِلّهِ عَلی حِلْمِهِ بَعْدَ عِلمِهِ وَالْحَمْدُ لِلّهِ عَلی عَفْوِهِ بَعْدَ قُدْرَتِهِ وَالْحَمْدُ لِلّهِ عَلی طُولِ اَناتِهِ فی غَضَبِهِ وَهُوَ قادِرٌ عَلی ما یُریدُ

Alles Lob gebührt Allah mit all seiner Wohlgefälligkeiten für alle seiner Gaben. Aller Lob gebührt Allah, dem Besitzer der Herrschaft, der die Schiffe vorantreibt, der die Winde leitet, der den morgen anbrechen lässt, dem Herrscher am Tage der Auferstehung und dem Herrn der Welten.                                                             Alles Lob gebührt Allah wegen seiner Sanftmut trotz seines Wissens. Und Alles Lob gebührt Allah wegen seiner Vergebung trotz seiner Macht. Und Alles Lob gebührt Allah wegen seiner langen Bedachtsamkeit während seines Zorns, obwohl Er alles tun kann, was Er will.

ثم الصلاه و السلام علی محمد عبده و رسوله ارسله بالهدی و دین الحق لیظهره علی الدین کله و لو کره المشرکون

اوصیکم عبادالله و نفسی بتقوی الله و اتباع امره و نهیه، و اخوفکم من عقابه

So sei Frieden und Segen auf Muhammad, seinem Diener und Gesandten.

[und seinen reinen Nachkommen und seinen rechtschaffenen Gefährten.]

Er hat ihn mit der Rechtleitung und wahren Religion gesandt, um ihr die Oberhand über allen anderen Religionen zu geben, auch wenn es den Götzendienern zuwider ist.

O Diener Allahs, ich rate mir selbst und euch allen zur Gottesehrfurcht vor Allah und zum Gehorsam gegenüber Seinen Ge- und Verboten und ich warne auch vor seiner Bestrafung!

Das siebenunddreißigstes Zeichen der Gottesehrfürchtigen:

er fügt dem Nachbarn keinen Schaden zu

In der Schule des Islam wird es bezüglich dem Nachbarn sehr empfohlen, so dass Gott der Allmächtige es im Heiligen Koran für notwendig gehalten hat, dass die Gläubigen ihren nahen und fernen Nachbarn Gutes tun, und gesagt hat: „Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und zu den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten zur Seite, dem Sohn des Weges und denen, die eure rechte Hand besitzt. Allah liebt nicht, wer eingebildet und prahlerisch ist“ (Sure Al-Nisa: 36).

Exegeten sagen, dass dieser qur’anische Rat sowohl familiäre als auch nicht familiäre Nachbarn umfasst, sowohl Gleichgesinnte als auch Nicht-Gleichgesinnte. Nach den Überlieferungen sind bis zu vierzig Häuser auf jeder Seite Nachbarn; In kleinen Gebieten und Städten ist daher jeder ein Nachbar. Der Befehlshaber der Gläubigen (as) sprach: Der spezielle Bereich der Moschee beträgt vierzig Ellen und der spezielle Bereich der Nachbarn ist vierzig Häuser auf allen vier Seiten des Hauses. (Al-Khisaal, B. 2, S. 544).

Gottesehrfürchtige Menschen verärgern nicht nur nicht ihre Nachbarn, Einheimischen und auch sogar ihre Mitbürger – ob Muslime oder Nicht-Muslime -, sondern enthalten ihnen auch nicht ihre Gnade und Güte. Der Befehlshaber der Gläubigen(as) sagt in einem seiner Testamente: Beachtet im Umgang mit euren Nachbarn immer Gott, betrachtet stets Gott, denn der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) hat ihnen so viel geboten, dass wir dachten, er könnte den befehlen, dass Nachbarn voneinander sogar erben würden. (Al-Kafi, B. 7, S. 51).

In verschiedenen Überlieferungen haben die Ahl al-Bayt (der Friede sei mit ihnen) eines der Zeichen des Glaubens an Gott und den Tag des Gerichts eingeführt, den Nachbarn nicht zu verärgern und ihn zu Ehren. Der Heilige Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte diesbezüglich: „Wer an Gott und den Tag des Gerichts glaubt, darf seinen Nächsten nicht belästigen.“ (Mustadrak al-Wasa’il, B. 8, S. 422). Und er sagte auch: Wer von euch an Gott und den Tagdes Gerichts glaubt, so habt ihr den Nachbarn mehr zu ehren, als ihr andere ehrt.“ (Mustadrak al-Wasa’il, B. 8, S. 426).

Eines Tages haben einige der Gefährten, dem Gesandten Gottes (der Friede und Segen seien auf ihm und seiner Nachkommenschaft) erzählt,  dass jemand tagsüber fastet und bis zum Morgen im Gottesdienst wach bleibt und eine spendable Person ist, jedoch ärgert er seinen Nachbarn verbal; so sprach seine Hoheit: „Es ist nichts Gutes in ihm, er ist vonden Leuten des Feuers”, sie sagten: „eine Person betet (nur) seine Pflicht Gebete und fastet im Monat Ramadhan, jedochärgert er seinen Nachbarn nicht. Der edle Prophet (der Friede und Segen seien auf ihm und seiner Nachkommenschaft) sprach: „Er ist von den Paradiesbewohnern.“ (Mustadrak al-Wasa’il, B. 8, S. 423)

Der Gesandte Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm und seiner Nachkommenschaft, sagte: Wer seinem Nächsten schadet, so verbietet Gott ihm den Duft desParadieses, und sein Platz ist die Hölle, und es ist ein schlechter Ort, und wer das Recht seines Nachbarn untergehen lässt, so ist er keiner von uns. (Mishkat Al-Anwar fi Ghurar A-Akhbar, S. 374).

Das Recht eines nichtmuslimischen Nachbarn

In der offenkundigen Religion des Islam haben Nachbarn einen besonderen Platz. Im Islam ist ein Nachbar kein Fremder für einen Nachbarn, und Nachbarn haben nur auf Grund des Nachbar sein, Rechte, und wenn man sie nicht beachten, zieht man die Wut des Allmächtigen Gottes auf sich, und wenn man jedoch diesbezüglich bemüht und fleißig ist, wird man durch Gott dem Allmächtigen belohnt. Sogar ein Ungläubiger, der einen muslimischen Nachbarn hat, hat Rechte über diesen Muslim, die respektiert werden müssen.

Der Gesandte Gottes, der Friede und Segen seien auf ihn und seiner Nachkommenschaft, sagte:

Nachbarn sind in drei Kategorien unterteilt: 1. Einige von ihnen haben drei Rechte: das Recht des Islam, das Recht derNachbarschaft und das Recht der Familie (muslimischer Nachbar der Familie)

2. Und einige andere haben zwei Rechte: das Recht des Islam und das Recht der Nachbarschaft (muslimischer Nachbar)

3. Und einige von ihnen haben ein Recht: der Nicht-Muslim, der nur das Recht des Nachbarn hat (Nichtmuslimischer Nachbar).

Um herauszufinden, welche Rechte muslimische und nichtmuslimische Nachbarn haben, hat der Islam den Muslimen geboten, diese zu beachten! Wir sollten uns auf die Worte der Führer des Islam beziehen.

Der Gesandte Gottes, der Friede und Segen seien auf ihn und seiner Nachkommenschaft, sagte:

Wisst ihr, was das Recht eines Nachbarn ist? Sie sagten: Nein wir wissen es nicht). Er sprach: Wenn ein Nachbar euch um Hilfe bittet, so helft ihm, und wenn er vonum eine Geldleihe bittet, so leiht ihm Geld, und wenn er in Not ist, erfüllt seine Not, und wenn ein Unglück ihn trifft , so sprecht ihm den Beileid aus, und wenn ihm etwas Gutes passiert, gratuliert ihm, und wenn er krank wird, besucht ihn, und wenn er stirbt, nehmt an seiner Beerdigung teil und baut euer Gebäude nicht höher als sein Gebäude, um die Brise des Winds in seinem Haus zu blockieren, außer durch seiner Erlaubnis, und wenn ihr Früchte kauft, dann gebt ihm davon (etwas von dieser Frucht) als Geschenk, und wenn ihr dies nicht tut, dann bringt sie heimlich nach Hause (so dass er diese nicht sieht). Schickt eure Kinder nicht mit dieser Frucht aus dem Haus, um das Kind eures Nachbarn nicht zu verärgern, und stört ihn nicht mit dem Geruch eures Essens, es sei denn, ihr gebt ihm von diesem Essen.

Imam Sajjad (der Friede sei auf ihm) sprach:

Aber das Recht deines Nachbarn besteht darin, seinen Ruf in seiner Abwesenheit zu schützen und ihn in seiner Gegenwart zu respektieren. Wenn ihm Unrecht widerfährt, so hast du ihn zu unterstützen, such nicht nach seinen Fehlern, wenn du von ihm etwas Falsches siehst, so bedecke es, wenn du weißt, dass er deinen Rat annimmt, so berate ihn, lasse ihn nicht allein, wenn er in Schwierigkeiten ist, beachte nicht seine Fehltritte, vergib ihm seine Fehler, trete mit ihm großzügig und Edel in Verbindung. und es gibt keine Kraft außer durch Gott. (Man La Yahdharahu Al-Faqih, B. 2, S. 623).

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