Im Namen Gottes
Die Zakat-ul-Fitr beträgt in diesem Jahr 7,50€ pro Person. Die Bußabgabe für unabsichtlich versäumtes Fasten beträgt 2,50€ pro Tag (für einen Monat 75€). Für absichtlich versäumtes Fasten, beträgt die Bußabgabe 150€ pro Tag.
Ist für alle Muslime verpflichtend (Wajib), die Zakat-ul-Fitr zum Ende des heiligen Monats Ramadan und zum Beginn des Eid-ul-Fitr zu entrichten.
Die Zakat-ul-Fitr muss spätestens zum Mittag des Eid-ul-Fitr entrichtet werden und muss die Bedürftigen so schnell wie möglich erreichen.
Ist es möglich, die Zakat-ul-Fitr bereits im Monat Ramadan zu bezahlen?
Die Großgelehrten: Khoei, Sistani, Shabbiri Zanjani, Vahid Khorasani, Safi Golpayegani und Nouri Hamedani sind der Meinung:
Die Zakat-ul-Fitr kann bereits im Monat Ramadan entrichtet werden.
Die Großgelehrten: Khomeini, Behjat, Makarem Shirazi und Fazel Lankarani sind der Meinung:
Die Zakat-ul-Fitr sollte aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme (htiate Wajib) nicht bereits im Monat Ramadan entrichtet werden.
Der Großgelehrte Khamenei ist der Meinung:
Der Betrag kann bereits im Monat Ramadan z.B. an Bedürftige verliehen werden und man kann am Eid-ul-Fitr bis zum Mittag die Absicht fassen, dass der verliehene Betrag als Zakat-ul-Fitr berechnet werden soll.
Das Islamische Zentrum Hamburg ist wie jedes Jahr berechtigt, die Zahlungen der Zakat-ul-Fitr und der Bußabgabe entgegenzunehmen.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung für Zakat-ul-Fitr für Nicht-Seyed «Fitr-Am», Zakat-ul-Fitr für Seyed «Fitr-Sadat», unabsichtlich versäumtes Fasten «Fedya» und absichtlich versäumtes Fasten «Kaffara» als Verwendungszweck an.
Bankverbindung des IZH:
Kontoinhaber: Islamisches Zentrum Hamburg e.V.
Kontonummer: 1022229502
BLZ: 20050550
Bank: Hamburger Sparkasse
IBAN: DE10200505501022229502
BIC: HASPDEHHXXX
Islamisches Zentrum Hamburg