Die Erklärung für die zeitliche Differenz zwischen dem Imsak und der Morgendämmerung im Sommer

Als Folge zahlreicher Fragen der Muslime in Bezug auf die zeitliche Differenz zwischen dem Imsak und der Morgendämmerung wird folgendes verkündet:

1.) Der Grund für die Existenz einer Differenz zwischen den angekündigten Zeiten für den Imsak und der Morgendämmerung in den nördlichen Teilen Europas (über 49°) liegt in der Existenz des Phänomens weißer Nächte (Polarnächte) im Sommer. An den weißen Nächten geht die Sonne in den oben genannten Gebieten nicht so weit unter den Horizont, dass der Himmel vollkommen dunkel wird, sodass der gesamte Himmel oder Teile davon erhellt bleiben und die Sichtung einer Morgendämmerung im Himmel unmöglich erscheint.

Aus diesem Grund ist die Bestimmung der Morgendämmerung nicht möglich. Die Zeit, zu der das Himmelslicht heller wird (Lichtproliferation oder -zunahme), wird nach den Quellen der Nachahmung, als Folge zahlreicher Umfragen in diesem Zusammenhang, als Morgendämmerung und Gebetszeit zum Morgengebet festgelegt.

2.) Gläubige sind dazu verpflichtet, sich über den Eintritt der Gebetszeit zum Morgengebet sicher zu werden, damit die Genauigkeit ihres Morgengebetes gegeben ist. Die Verrichtung des Morgengebets vor der Ankündigung des Gebetsrufes zum Morgengebet ist nämlich nicht erlaubt.

3.) In Bezug auf das Fasten sollte eine Person, welche die Zeit des Imsak nicht einhält und bis zum Morgengebetsruf isst und trinkt, ihr Fasten nachholen, falls im Nachhinein bewiesen wird, dass die Zeit doch zur Morgendämmerung gehörte und die Nacht bereits beendet war. Aus diesem Grund sollte, zur Einhaltung der Sicherheit, die Zeit des Imsak beachtet werden, um spätere Probleme zu verhindern.

4.) Der Himmel zeigt an den weißen Nächten zur astronomischen Mitternacht (12 Stunden nach dem Mittaggebet) seinen dunkelsten Zustand und einige Minuten danach beginnt der Himmel sich zu erhellen. Die Bestimmung der genauen Minutenanzahl nach Mitternacht, bei der die Lichtproliferation mithilfe des einfachen Auges zu sehen und zu erkennen ist, bildet eine Angelegenheit, welcher es an wiederholter und zahlreicher Beobachtungen bedarf. Die Experten dieses Gebietes sind davon überzeugt, dass bei der astronomischen Mitternacht keinerlei Lichtproliferation zu sehen ist. Andererseits kann 30 Minuten nach der astronomischen Mitternacht definitiv eine Lichtproliferation erkannt werden. Der erste Zeitpunkt wird als Imsak erachtet und der zweite Zeitpunkt als Morgendämmerung gesehen.

Beispielsweise beginnen in der Stadt Hamburg die weißen Nächte am 16. Mai. Am 22. Juni wird man Zeuge der hellsten weißen Nacht, bis sich die weißen Nächte am 29. Juli schließlich ihrem Ende neigen. Wissenschaftliche Berechnungen legen dar, dass die Zeitspanne zwischen der astronomischen Mitternacht und der ersten Lichtproliferation an den ersten weißen Nächten kürzer ist, da der Himmel an diesen Nächten dunkler erscheint und diese Zeitdifferenz am 22. Juni aufgrund der Tatsache, dass der Himmel viel heller ist, auch höher ist. Untersuchungen, welche mittels spezialisierter Wissenschaftler in diesem Bereich an acht unterschiedlichen Standorten in den hellsten Wohngebieten in Nordeuropa (an den weißen Nächten) durchgeführt wurden, belegen, dass diese Differenz eine Zeitspanne von ungefähr 30 Minuten nicht überschreitet.

Manche Quellen der Nachahmung, wie z.B. Großayatollah Khamenei, sind der Meinung, dass diese Verstärkung mit einem Hilfsmittel erkennbar sein kann. Dies geschieht 12 Stunden nach dem Mittag (Zeit des Imsaks im Gebetszeitenkalender vom IZH). Ab diesem Zeitpunkt, beginnt für den Befolger (Muqalid) das Fasten und das Morgengebet kann nach ein paar Minuten (als Vorsichtsmaßnahme) verrichten werden. Andere Quellen der Nachahmung, wie z.B. Großayatollah Sistani und Großayatollah Makarem Shirazi, sind der Meinung, dass diese Verstärkung mit dem bloßen Auge erkennbar sein muss. Dies geschieht 12 Stunden und 30 Minuten nach dem Mittag (Zeit der Morgendämmerung im Gebetszeitenkalender vom IZH). Ab diesem Zeitpunkt, beginnt für den Befolger (Muqalid) das Fasten und das Morgengebet kann nach ein paar Minuten (als Vorsichtsmaßnahme) verrichten werden. Weitere Quellen der Nachahmung sind der Meinung, dass der Befolger (Muqalid) aus Vorsichtsmaßnahme ab dem Zeitpunkt des Imsaks das Fasten beginnen muss und sein Gebet ab der Morgendämmerung verrichten soll. In Anbetracht der oberen Erklärung  ist zu erwähnen, dass die Differenz zwischen den Zeiten des Imsaks und der Morgendämmerung in den weißen Nächten, der Berücksichtigung der Rechtssprechungen von den Quellen der Nachahmung entspricht.Durch die Einhaltung der Zeiten des Imsaks für das Fasten und der Morgendämmerung für das Gebet gemäß des Gebetskalenders des IZH, ist das Fasten und Beten somit nach allen Quellen der Nachahmungen gültig.

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