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tellungnahme von Hudschat-ul-Islam Professor Dr. Mofatteh, Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg, zur Debatte um ein Kopftuchverbot für Schülerinnen in Deutschland 

m Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen

Für alle Menschen im Land gehört die Befolgung der staatlichen Gesetze zu den selbstverständlichen Bürgerpflichten. Für Muslime ist diese Verpflichtung, die Gesetze des jeweiligen Landes einzuhalten, in dem sie leben, überdies Bestandteil ihrer islamischen Religionsbestimmungen. Somit kommt den gesetzgebenden Instanzen die ehrenvolle Verantwortung zuteil, Gesetze zu verabschieden, die ein gedeihvolles gesellschaftliches Miteinander zum Wohle aller Bürger ermöglichen und fördern. Dies setzt im Vorfeld konkreter Gesetzgebung die Einbeziehung von Experten der jeweiligen Thematik voraus, wie sie stets von verantwortungsvollen Politikern im Land vorgenommen wird. 

Im Vorfeld von Gesetzen, die Religionsgruppen unseres Landes und deren Religionsausübung betreffen, sind entsprechend Experten der jeweiligen Religion zu konsultieren; ausgebildete Theologen, die ihre Expertise fachkundig einzubringen vermögen. Für die vorliegende Fragestellung sind insbesondere die Theologen aller großen islamischen Rechtsschulen des Landes zurate zu ziehen. 

Für die Rechtsschule der Schia können wir festhalten, dass die authentischen islamischen Quellen und die darauf basierenden Rechtsurteile der schiitischen Rechtsgelehrten einstimmig das Erreichen der religiösen Mündigkeit von Mädchen mit der Vollendung von neun Mondjahren festlegen. Das entspricht etwa acht Jahren und neun Monaten nach dem Sonnenkalender. Mit der religiösen Mündigkeit eröffnet sich den muslimischen Mädchen der Zugang zum Wege Gottes mittels der religiösen Gebote, deren Erfüllung ab diesem Zeitpunkt ihre religiöse Verbindlichkeit ist. Dazu gehört insbesondere auch der Hidschab (die religiöse Bekleidung), und als dessen Bestandteil das Kopftuch, sowie eine Reihe weiterer islamischer Gebote. 

Wir empfehlen darüber hinaus, weitere Vertreter der islamischen Theologie zu befragen, vor allem die geschätzten Theologen der sunnitischen Rechtsschulen. Nur durch die Beratung mit theologischen Experten können die Religionsausübung betreffende Gesetze zum Wohle aller Bürger des Landes formuliert und verabschiedet werden. 

Hudschat-ul-Islam Professor Dr. Mohammad Hadi Mofatteh

Hamburg, 19. Mai 2019

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