Im Namen Gottes, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Mit Befremden beobachten wir die aktuelle Debatte einiger Politiker in Regierungsverantwortung über ein Kopftuchverbot für muslimische Schülerinnen in Deutschland und Österreich für Mädchen bis vierzehn respektive zehn Jahre. In Fernsehen und Medien treten sogenannte Islamexperten auf und bestreiten die theologische Basis im Islam für das religiöse Gebot des Hidschabs, und als dessen Teil des Kopftuchs, für muslimische Mädchen in diesem Alter. Diese „Experten“ verfügen nicht über die theologischen Qualifikationen und nicht über das Wissen um die islamischen Quellen in dieser Frage. Tatsächlich sind authentische Rechtsurteile sehr vieler Großgelehrter (Maradschi) in der islamischen Welt wohlbekannt, die den Hidschab ab dem Ende des neunten Mondjahres für Mädchen als Religionsgesetz proklamieren. Diese Stimmen unwissender „Experten“ dienen einem politisch motivierten Kurs gegen den Islam und die Muslime. 

In diesen Kurs fügt sich auch das permanent wiederholte Mantra ein, der Islam gehöre nicht zu Deutschland. Die Muslime in Deutschland, Österreich und ganz Europa sind ein wichtiger Teil ihrer Gesellschaften, gestalten und bereichern diese als ihre Heimat. Das Ziel dieser immer wiederkehrenden Debatten um die Zugehörigkeit des Islams – und damit der Muslime – zu Deutschland und der aktuellen Debatte um ein Kopftuchverbot ist die Beschneidung der Grundrechte der Muslime. Wir fordern von Politikern, die sich für ein Verbot des Kopftuchs einsetzen, sich mit dem Grundgesetz Deutschlands und der Menschenrechtscharta der UN auseinanderzusetzen – sowohl mit der Religionsfreiheit als auch mit dem Erziehungsrecht der Eltern. Den Eltern die Ausübung von Zwang an ihren Kindern bei der Erziehung religiöser Gebote vorzuwerfen, schmäht muslimische Eltern und Kinder gleichermaßen und verkennt die Wirklichkeit. 

Welches Recht steht Politikern zu, Muslimen die Ausübung ihrer Religion zu verbieten? Während für Juden das Tragen der Kippa und für einige Christen lange Kleidung der Frauen in ihrer Religion vorgeschrieben ist, und diese Religionsgesetze zurecht nicht von der Politik debattiert werden, soll es muslimischen Eltern gesetzlich untersagt werden, ihre Werte und Normen ihren Kindern weiterzugeben. Weiterhin wird dadurch die ohnehin existierende Stigmatisierung des Kopftuchs erwachsener muslimischer Frauen verstärkt, die schon heute wesentliche berufliche Diskriminierungen zu ertragen haben, selbst bei hervorragender Ausbildung. 

Was steckt hinter dieser Kampagne, eine Stimmung in der Gesellschaft gegen Muslime zu schüren, sodass sowohl die Religionsfreiheit als auch die Erziehungsfreiheit des Grundgesetzes ignoriert werden? Das Grundgesetz ist für alle Bürger und Politiker in unserem Land verpflichtend. Warum debattieren Politiker über Themen der Theologie, von denen sie keinerlei Kenntnisse besitzen, um Muslime in ihrer religiösen und spirituellen Entfaltung einzuschränken? 

Das Tragen des Kopftuches als Teil der Religionsausübung darf niemals mit erzieherischem Zwang verbunden sein. Junge Mädchen, die ein Kopftuch tragen, tun dies in der Regel gemäß eigenem Wunsch. Für viele sind es die ersten Erfahrungen in ihrer Beziehung zu ihrem Schöpfer, die ersten Schritte auf dem Wege der göttlichen Gebote und die Teilhabe an der Religiosität der eigenen Familie und Gemeinde. Sie haben genauso ein Anrecht darauf, ohne Stigmatisierung, Diskriminierung und Schmähung ihre Religiosität zu leben und sich für das Kopftuch zu entscheiden wie die, die sich dagegen entscheiden wollen. Niemand hat das Recht, das Selbstbewusstsein dieser jungen Mädchen zu schwächen, mit ihren Gefühlen zu spielen und Druck auf sie auszuüben, so wie es aktuell getan wird. Die Verantwortlichen, die diese Diskussionen anstoßen, und andere, die sie weiter entfachen, sollten sich nur einmal in die Lage dieser jungen Mädchen versetzen, über die in den Medien, im Bus und auf dem Schulhof gesprochen und auf die mit dem Finger gezeigt wird. 

Muslime in Deutschland und Österreich besitzen Pflichten und Rechte im Rahmen des Grundgesetzes, gleich allen anderen Bürgern, und setzen sich mittels ihrer Werte und Normen für die Menschenrechte in ihrer Gesellschaft ein. Wir erwarten von den verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren, den Politikern, Medien, Institutionen und Verbänden, keine weitere Stimmung gegen die Muslime zu schüren und die Öffentlichkeit in Unruhe zu versetzen, sondern sich verantwortlich gemeinsam für ein harmonisches gesamtgesellschaftliches Miteinander einzusetzen.

Ayatollah Dr. Reza Ramezani
Vorsitzende der Islamisch-Europäischen Union der Schia-Gelehrten und Theologen (IEUS)

Hamburg, 15.04.2018

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