Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Aller
Lobpreis gebührt Allah, dem Erhabenen, dem Herrn aller Welten. Wir danken Ihm
für Seine Gnade und Seine Gaben und bitten Ihn um Hilfe und Rechtleitung in
allem, was wir tun, und hoffen, dass Er uns in Seine Gunst aufnimmt. Sein
Frieden und Segen sei mit unserem Propheten Muhammad, seinen reinen Nachkommen
und seinen rechtschaffenen Gefährten. O Diener Gottes, ich rate mir selbst und
Ihnen allen zur Ehrfurcht vor Gott und zum Gehorsam gegenüber Seinen Geboten.

In der Fortführung der Charta der Menschenrechte, wurden eine Reihe
selbstverständlicher Rechte der Menschen erläutert; wie das Recht auf freies
Denken, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, das Recht auf Beteiligung in
gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Angelegenheiten, das
Arbeitsrecht, das Recht auf Selbstverteidigung, das Recht auf Bildung und
Entwicklung, das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen in
wissenschaftlichen, literarischen und künstlerischen Bereichen und noch weitere
Rechte.

In den Lehren des Islams wird auf der einen Seite jedes Recht, das
auf Dimensionen der menschlichen Existenz zurückzuführen ist, in Form von
Menschenrechten anerkannt und auf der anderen Seite werden durch Einbezug der
erzieherischen Angelegenheiten, andere Dimensionen der menschlichen Existenz
bekräftigt. Deshalb ist der Islam überall dort ein Befürworter der Rechte, die
die Würde und die materielle und geistige Sphäre des Menschen schützen und ein
Gegner von allem, was den Menschen von seinem wahrhaftigen Weg abbringt und
seiner Entwicklung im Wege steht. Zum Beispiel ist der Islam gegen die
uneingeschränkte Freiheit des Individuums, da solch eine Freiheit nichts als
Verdorbenheit und Nachlässigkeit in Bezug auf die islamischen Richtlinien mit
sich bringt und das Resultat daraus das Abbringen des Menschen von seinem
rechten Weg ist. Ebenfalls führt dies dazu, dass der Mensch vergisst weshalb
Gott ihn erschaffen hat. Schließlich wurde der Mensch als ein wertvolles
Lebewesen des erhabenen Gottes, mit sämtlichen körperlichen wie auch geistigen
Möglichkeiten und Freiheiten, für einen wichtigen Zweck erschaffen und dieser
Zweck muss in allen Artikeln der Menschenrechte berücksichtigt werden.

Aus diesem Grund bemühte man sich, dass in der islamische Erklärung
der Menschenrechte, welche am 14. Muharram 1411 des Mondkalenders am 5. August
1990 in Kraft trat, berücksichtigt wird, dass in der Einführung dieser
Erklärung der Menschenrechte auf das Thema des Glaubens an Allah im
Menschenleben stark hingewiesen wurde und der erhabene Gott für die
Rechtleitung zum wahren Glauben seinen letzten Gesandten, also den Gesandten
Mohammad Allah Segen und Frieden sei auf ihm und auf seiner reinen Familie ,
entsandte, bis Barmherzigkeit für die ganze Welt herrscht und die Menschheit
von jeder Form von Dienerschaft und Knechtschaft außer gegenüber Allah befreit
wird und die Götzen aus der Menschheitsgeschichte verschwinden.

Angesichts dessen ist für die Realisierung eines monotheistischen
Systems und für das Erreichen der Glückseligkeit wichtig, dass es klare
göttliche Gesetze sowie Gebote und Verbote gibt, sodass die Menschen mit der
Einhaltung dieser göttlichen Gesetze den Lebenspfad in rechtmäßiger Form für
das Erreichen des Zieles und des Ideals beschreiten. In diesen Gottesgesetzen
sind die materiellen und geistigen Rechte der Menschen in umfangreicher Art,
auf Grundlage von Barmherzigkeit und Gerechtigkeit, berücksichtigt worden,
sodass jeder Mensch seinen Nutzen vom wahren Leben erhält und sodass er durch
Anstrengung und Fleiß die Vollkommenheit erreicht. Zweifelsohne wird in solch
einer menschlichen Gemeinschaft kein wahres Recht des Menschen unterschlagen,
sondern im Gegenteil sogar gestärkt und verfestigt.

Deshalb darf die Rolle des Glaubens an Allah im Leben der Menschen
nicht kleingeredet oder ignoriert werden; denn überall, wo dies der Fall ist,
entfernen sich die Menschen von ihrer Echtheit und kommen in keinen Dimensionen
ihrer Existenz in den Genuss der Entfaltung zu einem vollkommenen Wesen . Aus
diesem Grund ist in Artikel 1 Absatz B in der islamischen Erklärung der
Menschenrechte geschrieben, dass alle Geschöpfe als Angehörige Gottes zählen
und die beliebtesten bei Allah diejenigen sind, die am nützlichsten
untereinander sind und keiner ist dem anderen überlegen außer durch Frömmigkeit
und dem Erfüllen guter Taten.

Aus dieser Sicht ist das Leben ein Geschenk Gottes und ein Recht,
das für jeden Menschen sichergestellt ist und es ist für jeden Menschen, jeder
Gemeinschaft und jeder Regierung Pflicht dafür zu sorgen, dass dieses Recht
verteidigt und jede Verletzung dieses Rechts geahndet wird. Auf dieser
Grundlage ist jedes zur Verfügung stehende Mittel, das zur Vernichtung der
Quelle des Lebens der Menschen als Ganzes oder eines Teils führt, verboten und
das Behüten des menschlichen Lebens, bis zu dem Willen des erhabenen Allahs,
eine religiöse Pflicht. Selbst die Würde eines Leichnams muss bewahrt werden
und die Respektlosigkeit dagegen ist nicht erlaubt, wie es in Artikel 2 Absatz
B steht.

Dementsprechend kommen die Menschenrechte in der islamischen
Erklärung der Menschenrechte in 25 Artikeln zur Sprache, die alle nachweislich
auf wahren Überlieferungen und Koranversen basieren und es ist angemessen,
heutzutage in den Bereichen der Bildung für die Umsetzung dieser Rechte zu
sorgen, da es immer noch ein langer Weg zu der vollkommenen Erfüllung der
Menschenrechte ist, die durch gemeinsamen Aufwand und Fleiß der Regierungen und
Nationen bewältigt werden muss und diese Gelegenheit muss auf bester Weise
genutzt werden, sodass das Leben der Menschen auf Basis vollster Erfüllung der
Menschenrechte und der göttlichen Rechte realisiert werden kann. 

     

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