Freitagsansprache vom 22. Mai 2015
von Ayatollah
Dr. Ramezani Imam und Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg e.V.
Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des
Allerbarmers
Aller
Lobpreis gebührt Gott, dem Erhabenen, dem Herrn aller Welten. Wir danken Ihm
für Seine Gnade und Seine Gaben und bitten Ihn um Hilfe und Rechtleitung in
allem, was wir tun, und hoffen, dass Er uns in Seine Gunst aufnimmt. Sein
Frieden und Segen sei mit unserem Propheten Muhammad, seinen reinen Nachkommen
und seinen rechtschaffenen Gefährten. O Diener Gottes, ich rate mir selbst und
Ihnen allen zur Ehrfurcht vor Gott und zum Gehorsam gegenüber Seinen Geboten.
Der
Islam hat die Menschenrechte in jeder Hinsicht bestätigt und hat deshalb für
den Schutz der körperlichen wie auch der seelischen Rechte des Menschen Gesetze
und Texte dargelegt. Deshalb ist in den Artikeln 5, 9, 11 und 15 der
Welterklärung für Menschenrechte das Verbot für Folter und Strafen oder aber
der Gefangenschaft, Haft und dem grausamen, willkürlichen Exil vorgekommen und
der Islam bestätigt diese. In Artikel 5 dieser Erklärung steht folgendes “ Niemand darf unter Folter oder Strafen oder
einem Verhalten geraten, das grausam oder aber gegen die Menschlichkeit und
Moral der Gesellschaft oder obszön ist.“ In Artikel 9 steht “ Niemand darf
willkürlich in Haft, Gefangenschaft oder im Exil geraten.“ Und im Artikel 11 steht “ Ebenso darf niemand
aus dem Grund des engagierten oder verweigernden Handelns verurteilt werden, es
sei denn, dass diese Tat wegen den nationalen oder internationalen Gesetzen in
dem Zeitpunkt des Handelns als Straftat betrachtet wird.“ Und ebenso “ Niemand
darf wegen einer Strafe mehr als die festgeschriebene Strafe zu dem Zeitpunkt
der Straftat verurteilt werden.“
Es
liegt sehr klar auf der Hand, dass der Islam die Festnahme des Menschen ohne
gesetzlichen Grund als verboten zählt; wie auch das ins Exil verbannen oder
aber das Geben von Strafen ohne religiösen oder gesetzlichen Grund, es sei denn
jemand ist schuldig gesprochen und bekommt im Maße seiner Schuld seine Strafe.
Außerdem zählt die Folter, einschließlich der körperlichen wie auch der
seelischen Folter, als verboten und vielmehr wird jeder Ärger, der die Ursache
von Not ist und gegen die Würde des Menschen ist als Schuld gezählt. Aus dieser
Hinsicht wurde Artikel 4 aus der Erklärung der Menschenrechte aus der Sicht des
Islam erklärt, dass “ die Gefangennahme des Menschen, die Begrenzung seiner
Freiheit, ihn ins Exil schicken oder ihm Strafe geben ohne religiösen Grund
nicht zulässig ist und kein Mensch darf unter körperliche wie auch seelische
Folter wie auch unter jeder Form von Ärger geraten, der die Ursache seiner Not
wurde und grausam ist oder aber gegen
die Menschenwürde ist, ist ihm anzuprangern“. Außerdem “ ist es nicht zulässig,
dass man Einzelne von Menschen zu medizinischen oder wissenschaftlichen Untersuchungen
benutzt, außer mit Einverständnis desjenigen, der dazu benutzt wird und bedingt
dadurch, dass seine Gesundheit und sein Leben außer Gefahr besteht und die
Erstellung der außerordentlichen Gesetze, die die Angelegenheiten der oben
genannten Verbote in den Händen der ausführenden Organisationen zu legen, ist
nicht zulässig“.
Es
ist sehr einleuchtend, dass das, was in diesem Artikel über Freiheitsrechte,
Rechte des Lebens und Rechte der Würde geschrieben wurde, eines der wichtigsten
Grundsätze des Menschen diese ist, dass der Islam diese Rechte stark bestätigt;
aber leider wurden im Laufe der Geschichte viele von diesen Rechten mit Füßen
betreten und anscheinend interpretiert jeder diese Rechte nach seiner Lust und
Laune oder aber akzeptieren diese überhaupt nicht; deshalb wird sehr viel
darüber berichtet, dass die Menschen, die keine Schuld begangen haben, unter
körperliche und seelische Folter geraten und dass darunter unschuldige Frauen
und Kinder sterben, ohne dass man dies aufhält oder aber dass im Verhältnis zu
all diesen Verbrechen und Unterdrückungen demonstriert wird.
Es
ist außerdem nötig zu erwähnen, dass der Islam die Rechte von jedem einzelnen
Menschen als einen Mensch und Bürger
sehr stark verteidigt, die sozialen Rechte der Menschen tiefe Achtung gibt und dieser
Punkt bis zu einem bestimmten Grad in einigen Teilen der Menschenrechte aus der
Sicht des Islams entsprungen ist. Einige dieser Paragraphen über das Leben in
einem sauberen und gesunden Ort werden als grundlegende Menschenrechte erkannt
und bindet sogar Regierung und Öffentlichkeit, dass der Lebensort von jeder
Verschmutzung rein zu halten ist, seien es die städtlichen Orte oder die Orte
außerhalb der Städte, die die Verschmutzung zu dörflichen Umgebungen bringen,
die die Benutzung der Menschen erforderlich macht. Sogar diese Anforderungen der
Meeresgebiete und Luftgebiete, die für das menschliche Leben verbunden ist,
werden eingeschlossen; mit der Bedeutung, dass kein Mensch oder Gruppe oder regierende
Macht das Recht hat die Meeres- und Luftgebiete und jedes andere Gebiet zu
verschmutzen. Aber manchmal wird berichtet, dass einige Länder sich das Recht
nehmen, Gebiete zu verschmutzen und zu verunreinigen und leider wird die
öffentliche Gesellschaft mit diesen Bedrohungen und Schädigungen konfrontiert
und in vielen Situationen trifft der Schaden und der Verlust die schwachen,
wehrlosen Menschen. Bedauernswert, dass heutzutage chemische und destruktive
Waffen zur Tötung von Menschen benutzt wird und keiner diese Benutzung dieser
Waffen aufhält. Oder alle sagen, dass keiner das Recht hat, diese destruktiven,
chemischen und gefährlichen Waffen in Besitz zu sein, aber offenbar ist diese
Form von Gesetz für Nicht-Egoistische. Die heilige Religion Islam sanktioniert
jede Form der Benutzung von chemischen und destruktiven Waffen und verbietet
sogar den Bau solcher Waffen; auch große Geistliche im Islam befürworten diese
Sanktion. Die Hoffnung besteht, dass die öffentliche Gesellschaft einen Schritt
erreicht, in der sie wahrhaftige Ruhe und Frieden und Sicherheit erfährt und
dass sie ein friedliches Leben beobachten können auf Basis göttlicher Gnade.